Vorsorge treffen?!
Selbstbestimmt vorsorgen – ist mehr als einen kurzen Gedanken wert!
Vorsorge können Sie treffen, indem Sie einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht erteilen eine Betreuungsverfügung oder eine Patientenverfügung für sich erstellen.
Jeder Mensch kann in Lebenssituationen geraten, in denen eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist. Das können altersbedingte geistige und körperliche Gebrechen sein. Aber auch bei jüngeren Menschen kann der Fall eintreten, dass sie wegen eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung ihren Willen nicht mehr frei äußern können.
Um in diesen Fällen eine ausreichende Vertretung zu sichern, die den eigenen Wünschen und Vorstellungen Rechnung trägt, bietet es sich an, rechtzeitig vorzusorgen.
Folgende Instrumente stehen Ihnen zur Verfügung:
Für volljährige Menschen gibt es nur zwei Möglichkeiten der rechtlichen Vertretung: Entweder durch eine rechtsgeschäftliche Vollmacht oder als gerichtlich bestellter Betreuer.
In allen Fällen empfehlen wir eine Beratung bei Ihrem Betreuungsverein. Im Vorfeld der individuellen Beratung sollten Sie die Informationsveranstaltung zur Vorsorge besuchen, sofern Ihnen dies nicht aus gesundheitlichen Gründen unmöglich ist.
Informationsveranstaltungen Vorsorge
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