Röntgenstr. 6
46325 Borken
Das bisherige Hilfeplanverfahren zur Ermittlung des persönlichen Hilfe- und Unterstützungsbedarfs von Bewohnerinnen und Bewohnern in Einrichtungen der Behindertenhilfe wird in den Jahren 2020 bis 2022 schrittweise durch ein neues Verfahren ersetzt.
Dieses Bedarfsermittlungsinstrument in NRW (BEI-NRW) basiert auf einer neuentwickelten international geltenden Beschreibung von Handicaps und Funktionseinschränkungen behinderter Menschen. Diese sollen konkret beschrieben werden, um zu ermitteln, wie Einschränkungen mit konkreten Maßnahmen ausgeglichen werden können, damit Teilhabe ermöglicht wird.
Das BEI-NRW wird an dem Abend vorgestellt und ausführlich erläutert. Insbesondere geht es auch um Beteiligungsmöglichkeiten, Rechte und Pflichten rechtlicher Betreuerinnen und Betreuer in diesem Verfahren.
Referent: Herr Frank Roling, Bischöfliche Stiftung Haus Hall