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Wann:
12. September 2019 um 18:30 – 20:30
2019-09-12T18:30:00+02:00
2019-09-12T20:30:00+02:00
Wo:
Rotkreuzzentrum
Röntgenstr. 6
46325 Borken-Gemen
Röntgenstr. 6
46325 Borken-Gemen
Kontakt:
Am 01.01.2020 tritt die 3. Reformstufe des BTHG in Kraft.
Neu ist dann u.a. die Trennung von Leistungen der Eingliederungshilfe von Leistungen der existenzsichernden Sozialhilfe.
Diese gravierende Änderung bringt u.a. neue Aufgaben für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer, die einen Menschen in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe betreuen. Welche Anträge wann zu stellen sind und was dabei zu beachten ist, wird ausführlich erläutert.