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Wann:
17. Mai 2018 um 18:30 – 22:30
2018-05-17T18:30:00+02:00
2018-05-17T22:30:00+02:00
Wo:
Rotkreuz-Zentrum, Röntgenstraße 6, Borken
Rotkreuz-Zentrum
Röntgenstraße 6
Borken
Rotkreuz-Zentrum
Röntgenstraße 6
Borken
Referent: Sebastian Tenbergen, Rechtsanwalt, Oberhausen
Auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) möchte der Gesetzgeber die Situation der Menschen mit Behinderungen durch eine Steigerung der Selbstbestimmung und Teilhabemöglichkeiten sowie durch eine effizientere Gestaltung der deutschen Eingliederungshilfe verbessern.
Kritiker des Gesetzes bemängeln dagegen, dass der leistungsberechtigte Personenkreis eingeschränkt werden soll, die Bevormundung durch Behörden steige, ein Sparzwang entstehe und sich der geplante Bürokratieabbau durch die Ausgestaltung des Gesetzes nicht realisieren lasse.
Der Referent wird die wesentlichen Aspekte des BTHG herausstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.