Stiftung Haus Hall
Festsaal, Tungerloh-Capellen 4
Gescher
Referent: Sebastian Tenbergen, Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik beim Bundesverband für körper- und mehrfach behinderter Menschen
Mit dem Bundesteilhabegesetz wird die Eingliederungshilfe aus dem „Führsorgesystem“ der Sozialhilfe herausgeführt und ermöglicht dadurch mehr individuelle Selbstbestimmung durch ein modernes Recht auf Teilhabe. Daher werden die Fachleistungen der Eingliederungshilfe zukünftig klar von den Leistungen zum Lebensunterhalt getrennt, was ein kompletten Systemwechsel darstellt. Künftig steht damit der Mensch im Mittelpunkt. Darüber hinaus werden die Regelungen zum Einkommens- und Vermögenseinsatz verbessert, um Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen zu entlasten. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz.