Wer kann Betreuer werden?
Grundsätzlich kann jede geschäftsfähige Person Betreuer werden, wenn keine zwingenden Gründe entgegenstehen. Der bzw. die Betreuer/-in muss in der Lage sein, die Interessen und Angelegenheiten zum Wohl der betreuten Person regeln zu können.
Das Gesetz kennt den Vorrang der Betreuung durch ehrenamtliche Betreuer vor der Fremdbetreuung durch Berufsbetreuer. Ehrenamtliche Betreuer können z. B. Familienangehörige oder andere Personen aus dem Umfeld des Betroffenen sein.
Eine ehrenamtliche Betreuung kann auch durch andere Personen erfolgen, die in der Lage sind, einen Teil ihrer Zeit hilfsbedürftigen Personen zur Verfügung zu stellen.
Steht keine geeignete Betreuungsperson aus dem Umfeld der betreuten Person und kein sonstiger ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung, wird ein fremder Betreuer bestellt (freiberuflicher Betreuer, Vereinsbetreuer, Behördenbetreuer).
Wir beraten und schulen ehrenamtliche rechtliche Betreuer/-innen.
Schulungen und Fortbildungsveranstaltungen
Diese Angebote sollen Ihnen Hilfestellungen geben, Ihr Ehrenamt der rechtlichen Betreuung sicher ausüben zu können. Sie erhalten z. B. Hintergrundwissen über die gesetzlichen Grundlagen einer Betreuung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Inhalte einzelner Aufgabenkreise werden dargestellt. Tipps und Hinweise zur praktischen Umsetzung und auch die Gelegenheit zum Austausch mit anderen Betreuerinnen und Betreuern runden diese Veranstaltungen ab.
Die Teilnahme ist für Sie kostenlos. Anmeldungen werden erbeten bei den jeweils genannten Ansprechpersonen der Veranstalter.